Bad Saarow (niedersorbisch Zarow) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Oder-Spree im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
6184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15526
Vorwahl
033631
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Saarow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bad Saarow hat im September 2024 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 009 „Saarow-Strand“ zu schaffen. Diese Änderung betrifft eine bewaldete Fläche am Ufer des Scharmützelsees, die für den Wohnungsbau planungsrechtlich gesichert werden soll. Der geänderte Bebauungsplan setzt einen Uferweg entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze fest und sichert die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Gewässerrandes.
Zudem ist die Planung im Einklang mit den Zielen des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und des Integrierten Regionalplans Oderland-Spree. Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee öffentlich bekannt gemacht, und es laufen derzeit Beteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit und den Behörden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung